Welche Kosten sind beim Kauf einer Immobilie zu berücksichtigen?
- Notarkosten (zwischen 3 und 3,5 %); diese beinhalten die Erstellung des Entwurfs der Urkunde, des Kaufvertrags und die Registrierung der Urkunde (Handänderungssteuer).
- Bankgebühren für die Errichtung eines Schuldbriefs im Falle einer Kreditaufnahme: 1 % auf den Preis des Schuldbriefs.
- Bei einem Bezug Ihrer 2. oder 3. Säule müssen Sie auch mit einer Steuerbelastung rechnen.
Zu beachten ist, dass Sie keine Kauf-/Verkaufsprovision zu tragen haben. Diese wird zu 100 % vom Verkäufer übernommen.
Als Eigentümer einer Immobilie werden Sie verschiedene Kosten tragen müssen, u. a. die folgenden (unvollständige Liste):
- Unterhaltskosten für eine Wohnung (EVP-Nebenkosten + Strom + Internet + Serafe).
- die Unterhaltskosten für ein Chalet (Heizung, Strom, Internet, Safe, Schornsteinfeger, Versicherungen, diverse Kosten)
- die Kosten für die Renovierung und/oder Instandhaltung des Gebäudes
- die Bankzinsen für Ihre Hypothekarschuld sowie die von Ihrer Bank verlangte Amortisation der Immobilie
- eine Steuer auf den Mietwert Ihrer Immobilie
- eine Grundsteuer auf den Steuerwert Ihrer Immobilie.
Beachten Sie, dass die Kosten für Instandhaltung, Renovierung und Bankzinsen von der Steuer absetzbar sind!
Suche nach einer Finanzierung?
In Zusammenarbeit mit den Banken oder Versicherungen der Region begleiten wir Sie gerne bei den Schritten, die für den Kauf einer Immobilie notwendig sind. Um den Kauf zu konkretisieren, ist es sehr ratsam, die verschiedenen Angebote der einzelnen Institute zu vergleichen. Die Komplexität kann Sie entmutigen und wir sind für Sie da, um Sie bei diesen wichtigen Schritten zu unterstützen. Unsere Partner, die auf diesen Prozess spezialisiert sind, werden sich darum kümmern, die besten Zinssätze zu finden und Ihnen einen Finanzierungsplan vorzuschlagen, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
LFAIE
In der Schweiz wird der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG) eingeschränkt. Diese Bestimmungen werden durch Bestimmungen des kantonalen Rechts (Ausführungsgesetz und Reglement) ergänzt. Die für Entscheidungen in Bezug auf das BewG zuständige kantonale Behörde 1. Instanz ist das Rechtsamt des Grundbuchamts. Das Ziel des Gesetzes ist es, die ausländische Einflussnahme auf Schweizer Boden zu verhindern. So ist ein Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch eine Person im Ausland genehmigungspflichtig, sofern keine Ausnahme vorliegt.
Damit die Person im Ausland eine Genehmigung erhalten kann, muss das Gesetz ausdrücklich einen Grund für die Genehmigung vorsehen.
In der Schweiz ist der Erwerb von Wohneigentum durch Ausländer möglich, wenn sie eine B- oder C-Bewilligung als Haupt- oder Zweitwohnsitz erhalten. Ein Schweizer Bürger mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Schweiz kann eine Immobilie erwerben.
Ausländer dürfen in touristischen Gebieten wie Nendaz einen Zweitwohnsitz erwerben, der an Ausländer verkauft wird. Wenn ein Weiterverkauf durch eine ausländische Person erfolgt, ist die Genehmigung übertragbar.
In der Schweiz ist der Erwerb von Wohneigentum durch Ausländer möglich, wenn sie eine B- oder C-Bewilligung als Haupt- oder Zweitwohnsitz erhalten. Ein Schweizer Bürger mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Schweiz kann Eigentum erwerben.
Ausländer dürfen in touristischen Gebieten wie Nendaz einen Zweitwohnsitz erwerben, der an Ausländer verkauft wird.
Wenn ein Weiterverkauf durch eine ausländische Person erfolgt, ist die Genehmigung übertragbar.
LEX - WEBER
Zweitwohnsitze
Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG), das am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, setzt den Verfassungsartikel über Zweitwohnungen (Art. 75b BV) um. Es verpflichtet alle Gemeinden in der Schweiz, einmal im Jahr ein Inventar der Wohnungen zu erstellen. In Gemeinden, die die 20%-Quote überschritten haben, ist es grundsätzlich ausgeschlossen, neue Zweitwohnungen zu bewilligen, was für unsere Gemeinde Nendaz gilt. Die Gemeinde Nendaz erlaubt jedoch Hauptwohnsitze aufgrund einer Domizilierung.
LAT
Bundesgesetz über die Raumplanung(Raumplanungsgesetz, RPG)1 vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. Januar 2019)
1 Bund, Kantone und Gemeinden sorgen für eine haushälterische Nutzung des Bodens und für die Trennung von bebaubaren und unbebaubaren Gebieten.5 Sie koordinieren ihre raumwirksamen Tätigkeiten und streben eine Besiedlung des Landes an, die eine harmonische Entwicklung des ganzen Landes gewährleistet. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berücksichtigen sie die natürlichen Gegebenheiten sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft.
Nendaz ist leider gezwungen, für seinen neuen Raumordnungsplan noch mehrere Grundstücke einzuzonen. Eine schwierige und komplizierte Situation für die Gemeinde Nendaz und vor allem für ihre Einwohner, die oft ihr ganzes Leben lang gespart haben, um ein Grundstück für ihre Kinder zu erwerben.